aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… … Lexikon der Economics
Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… … Lexikon der Economics
passive Veredelung — Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung von Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Zollgebiets der EU in ein ⇡ Drittland verbracht worden sind. Bei (Wieder )Einfuhr der ⇡ Veredelungserzeugnisse und ihrer Überführung in den… … Lexikon der Economics
vorzeitige Ausfuhr — Art. 115 Ib ZK trägt dem Erfordernis moderner Produktions und Dispositionsmethoden Rechnung und erlaubt bei der ⇡ aktiven Veredelung im ⇡ Nichterhebungsverfahren, die aus Ersatzwaren hergestellten ⇡ Veredelungserzeugnisse schon vor Einfuhr der… … Lexikon der Economics
Ersatzware — Ware, die nach besonderer Bewilligung als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur ⇡ aktiven Veredelung zollfrei abgefertigte Einfuhrwaren bei der Herstellung der ⇡ Veredelungserzeugnisse eingesetzt werden. Im Einzelfall kann die Verwendung von… … Lexikon der Economics
Veredelungsvorgang — Im Rahmen der ⇡ aktiven Veredelung, Art. 114 IIc ZK, und ⇡ passiven Veredelung, Art. 145 IIIb ZK, Veredelung sind drei gemeinsame V. zu unterscheiden. Bei der Bearbeitung bleibt die Einfuhrware gegenständlich individuell mit ihren wesentlichen… … Lexikon der Economics